Der Verein „Hope and Light“ e.V. ist vom Finanzamt als „gemeinnützigen Zwecken dienend“ anerkannt. Wir freuen uns, dass wir am 19. September erneut die Anerkennung ausgesprochen bekamen und wir auch künftig für Spenden steuermindernd einsetzbaren Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen.